15. August 2012

Hilfsfristen im Rettungsdienst verbessert - Landesausschuss legt Qualitätsziele fest



Die gemeinsamen Anstrengungen im Rettungswesen beginnen nunmehr Früchte zu tragen. Im vergangenen Jahr haben sich bei der notärztlichen Hilfsfrist sogar in 30 und bei der Hilfsfrist für Rettungswagen in 29 von 37 Rettungsdienstbereichen Verbesserungen ergeben. „Dies ist ein Erfolg der Bereichsausschüsse als örtlich zuständige Planungsorgane, aber auch der Leistungserbringer“, stellte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 11. Juli 2012, in Stuttgart nach der 65. Sitzung des Landesausschusses für den Rettungsdienst fest.

Die Einhaltung der Hilfsfrist nach dem Landes-Rettungsdienstgesetz von möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten in 95 Prozent aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs habe für ihn weiter hohe Priorität. Strukturelle Veränderungen wie die anhaltende Konzentration und Spezialisierung im Krankenhaussektor, steigende Einsatzzahlen durch die demografische Entwicklung sowie nicht zuletzt das EU- Arbeitszeitrecht stellten hierbei eine besondere Herausforderung dar.


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Quelle: www.feuerwehr.de

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