16. Mai 2012

Sonderrechte im Straßenverkehr für First Responder

Ersthelfergruppen oder First Responder, die von den Integrierten Leitstellen für einen Einsatz alarmiert werden und mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs sind, haben künftig die gleichen Rechte wie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes im Notfall. Ersthelfergruppen unterstützen den Rettungsdienst. Sie gehören entweder Hilfsorganisationen oder den Feuerwehren an und sind ehrenamtlich tätig. Da sie weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes sind noch Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren wahrnehmen, konnten sie bisher nicht die Rechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen, die den Rettungsdiensten und Feuerwehren zustehen. Die Einsatzfahrzeuge durften zwar mit Blaulicht ausgerüstet sein, bei den Fahrten aber waren Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote und rote Ampeln zu beachten. "Vielen First Respondern war dies gar nicht richtig bewusst. Diese Unsicherheit haben wir jetzt beseitigt", erklärte Innenminister Joachim Herrmann.

Die Sonderrechte gelten wie bei allen Rettungsdiensten nur, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Aber auch hier gilt: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung, also insbesondere die Verkehrssicherheit, ist gebührend zu berücksichtigen. "Es ist mir außerordentlich wichtig, dass die Helfer dies beachten, um eigene Gefährdungen und die Dritter zu vermeiden", so der Innenminister. Im Zweifel gilt: "Sicherheit vor Schnelligkeit".

First Responder sind zwar in der Regel Laien, haben aber eine besondere Ausbildung absolviert, um bei lebensgefährlichen Verletzungen oder schweren Gesundheitsgefahren die manchmal lebensrettenden Minuten bis zum Eintreffen eines Notarztes oder des Rettungsdienstes zu überbrücken.


Hier das Schreiben des Staatsministeriums.

Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern

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