5. April 2012

Ein Ehrenamt darf nicht zur Arbeitszeit gehören!


Im Rahmen der laufenden Beratungen um das neue EU-Arbeitszeitgesetz, ist nach der Ansicht der EU die ehrenamtliche Arbeit bei der Berechnung der

Wochenarbeitszeit mit einzubeziehen.



Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht vor, die Wochenarbeitszeit in ganz Europa auf 48 Stunden zu begrenzen. Dabei unterscheidet die Arbeitszeitrichtlinie nicht klar zwischen Arbeitnehmer und Ehrenamtsinhaber. Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG spricht klar davon, dass Arbeitnehmer Beschäftigte eines Arbeitgebers sind, auch in “Kultur- und Freizeittätigkeiten”.



Die Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla (CDU) legte es so aus, dass besonders an Stellen, wo Ehrenamtler Tätigkeiten durchführen, die auch von hauptberuflich Angestellten durchgeführt werden, unter diese Regelung fallen.



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Quelle: www.feuerwehr.de

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