22. Juli 2011

Weg für den großen Feuerwehr-Führerschein ist frei

Ministerrat ermöglicht ‚Feuerwehrführerschein‘ für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen


Innenminister Herrmann: „Einsatz- und Leistungsfähigkeit unserer ehrenamtlichen Helfer werden dauerhaft gesichert / Große Erleichterung für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz“


Der Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 Tonnen kann nun umgesetzt werden, erklärt Alfons Weinzierl, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. zur Billigung des entsprechenden Gesetzesentwurfs durch den Bayerischen Ministerrat. Die heute beschlossene Verordnung im Ministerrat lehnt sich an die bereits bestehenden Regelungen für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins bis 4,75 Tonnen an. Mehr können sie im unten aufgeführten Link nachlesen.


Seit dem Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit war die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen entfallen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu führen. 


Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren, da viele Einsatzfahrzeuge in diesem Gewichtsbereich den flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz sicherstellen. Betroffen sind unter Einbeziehung der Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber. Darauf hatte der Landesfeuerwehrverband Bayern bereits im Jahr 2006 aufmerksam gemacht. 


Nun wurde das, was viele für unmöglich hielten möglich! Hier gilt unserer besonderer Dank dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, der sich für den "Feuerwehrführerschein" maßgeblich mit eingebracht hat. Sobald uns die Unterlagen zur Umsetzung vorliegen, werden wir Sie weiter informieren.

Weitere Informationen:


siehe hierzu unter Punkt 4.

Quelle: LFV Bayern

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