13. Februar 2011

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Jugendfeuerwehren

In letzter Zeit kam es immer wieder zu Fragen, Problemen und unterschiedlichen Auffassungen, welche Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst sind und welche Voraussetzungen für einen wirksamen Versicherungsschutz erfüllt sein müssen.

Der LFV Bayern hat dies zum Anlass genommen, hierzu gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr Bayern und dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband eine ausführliche und umfassende Information zu erstellen. Die jetzt gefundene Lösung schafft nicht nur  Rechtssicherheit für die Jugendwarte, Kommandanten und Vorsitzenden der Feuerwehren, sondern gewährleistet auch einen optimalen Versicherungsschutz über den GUVV im Schadensfall.

Das Schreiben des GUVV gibt es mit Klick auf das Bild!
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Quelle: LFV Bayern

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