24. Februar 2011

Feuerwehr muss künftig minutengenau abrechnen

Das Oberverwaltungsgericht hat die Gebührenordnung der Männer in Rot für teilweise nichtig erklärt. Betroffene könnten nun auch rückwirkend von dem Urteil profitieren, da Bescheide zur Eisbeseitigung neu geprüft werden.
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Die Feuerwehr muss ihre Einsätze minutengenau abrechnen. Ihre bisherige Gebührenordnung ist in Teilen nichtig, weil dort Pauschalen etwa für An- und Abfahrt vorgesehen sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstag entschieden. Geklagt hatten zwei Autobesitzer, denen die Feuerwehr im Straßenverkehr geholfen hatte und die sich gegen die Gebührenbescheide wehrten. Mit Recht, hatte schon die erste Instanz befunden. Weil die Richter schon damals erkannten, dass gegen die Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung grundsätzliche juristische Bedenken bestehen, die über die beiden Einzelfälle hinausweisen, ließen sie in ihrem Urteil vom November 2009 die Berufung zu.
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Quelle: Tagesspiegel

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