30. September 2010

Gemeinde darf Einsatz nicht verrechnen: Aber wer zahlt?

Juristische Feinheit: Rückt eine Feuerwehr aus, ist sie noch lange nicht im Einsatz

Wenn eine Feuerwehr ausrückt, muss sie nicht automatisch im Einsatz sein. Im normalen Sprachgebrauch sind beide Vorgänge wohl identisch, in der Rechtsprechung dagegen nicht. Dass sich diese Feinheit auch in der Gemeindekasse niederschlagen kann, erfuhr die Gemeinde Poppenhausen, als sie die Kosten für ihre Feuerwehr vom Verursacher eines Alarms erstattet bekommen wollte. Anderen Gemeinden, so wurde bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Würzburg deutlich, könnte es ähnlich ergehen.

Bitte auf das Bild klicken.

Quelle: MainPost

Keine Kommentare: