22. Oktober 2009

Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Sind aufgrund der Tätigkeit der Beschäftigten, der vorhandenen Betriebseinrichtungen oder sonstiger besonderer betrieblicher Verhältnisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren zu befürchten, muss eine Sicherheitsbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens eins vom Hundert der Allgemeinbeleuchtung, mindestens jedoch von einem Lux (lx) vorhanden sein (BGV A 1).
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Quelle: www.einsatz-netz.de

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