1. April 2009

Der Umgang mit Airbags und Gurtstraffern

Auch wenn es noch keine gesetzliche Grundlage zur verpflichtenden Teilnahme gibt: Im Ernstfall müssen Verantwortliche nachweisen, dass sie mit dem Feuerwehrnachwuchs eine entsprechende Schulung durchgeführt haben. Um Feuerwehrmänner im Umgang mit Airbags und Gurtstraffern zu schulen, benötigen Ausbilder nicht mehr als zwei Ausbildungsstunden. Die Unterweisung unterliegt allerdings den strengen Kriterien des Sprengstoffgesetzes und der Sprengstofflager-Richtlinie.

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Quelle: www.einsatz-netz.de

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