13. Februar 2009

Feuerschutzsteuer bleibt den Kommunen erhalten

Bund und Länder hatten sich im Rahmen der Föderalismusreform darauf verständigt, die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Feuerschutzsteuer von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Ungeklärt war, wie die Kompensation der Einnahmeverluste in Höhe von ca. 320 Mio. € jährlich bei den Ländern erfolgen sollte.

Viele Bundesländer stellen die Feuerschutzsteuer den Kommunen ganz oder teilweise für Brandschutzaufgaben zur Verfügung. Mit dem Wegfall als Ländersteuer drohten den Kommunen diese Einnahmen wegzubrechen. Der Deutsche Städtetag hat, zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden, bereits 2008 die Forderung nach Erhalt der Mittel in die Föderalismuskommission eingebracht. Es ist uns gelungen, entscheidende Stellen auf Bundesebene zu sensibilisieren. In gleichem Sinne haben wir uns, auch über unsere Mitgliedsverbände, in der Innenministerkonferenz eingebracht. Unserer Argumentation folgend, haben sich die Innenminister und -senatoren in der Sitzung am 21.11.2008 für den Erhalt der Feuerschutzsteuer mit der Zweckbindung für Aufgaben des Brandschutzes ausgesprochen.

Vor der Sitzung der Föderalismuskommission am 05.02.2009 formulierten die kommunalen Spitzenverbände ihre Forderungen noch einmal über die Medien. Im Ergebnis zeichnete sich dann dort bereits ein Einlenken ab, heute, in ihrer Abschlusssitzung, beschloss die Föderalismuskommission den Verbleib der Feuerschutzsteuer bei den Ländern. Es freut uns, dass damit die Kommunen, die auf diese Mittel angewiesen sind, auch weiterhin die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger in der erforderlichen Qualität gewährleisten können.

Quelle: LFV Bayern

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