11. Februar 2009

Bundesregierung beschließt Gesetz zur Zertifizierung von digitalen Funkgeräten

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für ein Zertifizierungsverfahren geschaffen, das sicherstellt, dass die von Bund und Ländern für ihre jeweiligen Bedarfsträger dezentral beschafften digitalen Funkgeräte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und so störungsfrei mit den sonstigen Komponenten des BOS-Digitalfunknetzes sowie mit allen anderen Funkgeräten in diesem Netz zusammenarbeiten. Hierzu sieht der Gesetzentwurf eine technische Überprüfung der Funkgeräte durch sachverständige Prüfstellen vor. Auf der Basis der entsprechenden Prüfberichte und weiterer Nachweise entscheidet die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) auf Antrag des Herstellers oder Lieferanten eines digitalen Funkgerätes über die Erteilung eines Zertifikats. Ein entsprechendes Zertifikat wird künftig Voraussetzung dafür, dass Funkgeräte im BOS-Digitalfunknetz eingesetzt werden dürfen. Übergangsregelungen ermöglichen eine schrittweise Migration zu Funkgeräten mit Zertifikat.

Die BDBOS hat den Auftrag, den Digitalfunk der Polizeien, Feuerwehren und Rettungskräfte für Bund und Länder aufzubauen und zu betreiben. Mit Berlin, Bremen und Hamburg sind inzwischen die ersten Abschnitte des bundesweit einheitlichen Digitalfunknetzes errichtet und in Betrieb genommen worden. Weitere Meilensteine waren im Herbst 2008 der Pilotbetrieb des Digitalfunks zum Oktoberfest in München und der Einsatz des BOS-Digitalfunks im Rahmen des Castor-Transportes.

Landesweite, auf dem TETRA-Standard basierende, Funknetze für Sicherheitskräfte errichten derzeit neben Deutschland auch andere europäische Staaten, u. a. Österreich, Schweden, Norwegen und Dänemark.
.
Quelle: Bundesministerium des Innern

Keine Kommentare: