24. Januar 2009

Umsetzung der FwDV 7 „Atemschutz“

Probleme bei der Einhaltung der jährlichen Fristen für die Fortbildung

Bei Besichtigungen von Feuerwehrhäusern wird auch der Ausbildungsstand der Atemschutzgeräteträger angesprochen. Hierbei wird öfters auch festgestellt, dass die Feuerwehren oft die vorgegebenen Jahresfristen nach der FwDV 7 für die Fortbildung und die Wiederholungsübungen nicht befolgen. Häufig wurden diese Fristen um mehrere Monate, teilweise sogar um über 12 Monate überschritten.

Mit diesem Thema beschäftigt sich ein Fachbeitrag, der in der Zeitschrift "FEUERWEHR" erscheint. Bitte auf das Bild klicken!

Keine Kommentare: