19. Dezember 2008

Untersagungsverfügung: mangelhafte Feuerwehrstiefel

Nachdem nun auch das Verwaltungsgericht Aachen über den Eilantrag der Fa. Hanrath bezüglich den Untersagungsverfügungen entschieden hat, hat der DGUV ein weiteres Rundschreiben herausgegeben.

Nach Information des DGUV wurde der Eilantrag abgelehnt und die Untersagungsverfügungen haben nach wie vor Bestand. Auch wenn der Hersteller immer wieder andere Aussagen tätigt bzw. Zertifikate vorlegt. Die benannten Feuerwehrstiefel der Fa. Hanrath entsprechen nicht der geforderten Norm und können deshalb nicht im Feuerwehrdienst eingesetzt werden.

Somit haben auch die von der DGUV im August 2008 gemachten Aussagen weiterhin Gültigkeit.

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