11. Dezember 2008

Brandschutz in kommunalen Gebäuden oft mangelhaft

Kommunale Gebäude in Deutschland sind häufig nicht ausreichend gegen Brandgefahren gesichert. Dies betrifft nicht nur beispielsweise fehlende Rauchmelder oder unzulängliche Entrauchungssysteme. Häufig fehlt sogar der baurechtlich vorgeschriebene zweite Rettungsweg. Darauf weist der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.) Sicherheitssysteme hin. Nach einer Untersuchung der Stadt Wiesbaden hatten zum Beispiel 65 von 85 Schulen Defizite im Brandschutz. „Auch bei den regelmäßigen Begehungen durch Bauaufsicht und Feuerwehr finden sich oft deutliche Sicherheitslücken", sagt die ZVEI-Fachverbandsvorsitzende, Dipl.-Ing. Angelika Staimer.

Diese Einschätzung bestätigt eine vor kurzem veröffentlichte Publikation des Deutschen Instituts für Urbanistik, Berlin. Die Autoren der Studie „Investitionsrückstand und Investitionsbedarf der Kommunen" mahnen zu Anstrengungen im Brandschutz für Gebäude im Besitz der öffentlichen Hände. Es bestehe flächendeckend großer und dringender Investitionsbedarf, insbesondere in Schulgebäuden.

Nach Beobachtungen des ZVEI, die sich mit der Studie decken, ziehen sich Landkreise, Städte und Gemeinden sowie öffentliche Einrichtungen zur Rechtfertigung für unterlassene Investitionen in den Brandschutz ihrer Gebäude auf das Argument „Bestandsschutz" zurück. Dies ist ein Abwehreinwand der privaten Eigentümer von Gebäuden gegen Nachrüstungsauflagen der Bauaufsicht.

Mangelnden Brandschutz in Gebäuden beklagt auch der Direktor der Frankfurter Feuerwehr, Professor Reinhard Ries. Viele so genannte Sonderbauten wie Krankenhäuser, Theater, Bahnhöfe oder Schulen verfügen nicht einmal über den baurechtlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg.

Quelle: ZVEI

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