19. September 2008

Bundesratsinitiativen - Pressemitteilung Nr. 439/08 - München, 19. September 2008

Innenminister Joachim Herrmann setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen auch mit der Pkw-Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden können. Herrmann: "Ich unterstütze diese absolut nachvollziehbare Forderung unserer Freiwilligen Feuerwehren in vollem Umfang. Auf meine Initiative hat Bayern daher heute einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen."

Seit Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse schon bei 3,5 Tonnen. Diese neue Klasseneinteilung bei den Fahrerlaubnissen stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, aber auch die anderen Hilfsorganisationen vor große Probleme. Denn die meisten Feuerwehrfahrzeuge haben auf Grund technischer Neuerungen zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Hinzu kommt, dass die Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 zunehmend aus Altersgründen aus dem ehrenamtlichen Dienst ausscheiden.

Der Bundesverkehrsminister hat nach einer Änderung von EU-Recht nun die Möglichkeit, für Katastrophenschutzfahrzeuge Ausnahmen vorzusehen. Herrmann: "Für mich besteht kein Zweifel, dass Fahrzeuge der Feuerwehren und der Rettungsdienste den Fahrzeugen des Katastrophenschutzes zuzuordnen sind. Es liegt mir außerordentlich am Herzen, durch eine Ausnahmeregelung bis 4,25 Tonnen eine sinnvolle und unbürokratische Erleichterung für die zumeist ehrenamtlich Tätigen zu schaffen."

Mit einer weiteren Bundesratsinitiative möchte Bayern zudem erreichen, dass ehrenamtliche Tätigkeiten, also auch die bei Freiwilligen Feuerwehren, künftig grundsätzlich als sozialversicherungsfreie Beschäftigung angesehen werden. Allerdings sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich freiwillig zu versichern. Mit der Gesetzesinitiative soll endlich bundesweit Klarheit zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Aufwandsentschädigungen insbesondere bei Feuerwehren geschaffen werden.

Beide bayerischen Initiativen wurden heute im Bundesratsplenum vorgestellt.

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