15. April 2008

Es brennt – und keiner fährt hin

Junge Kameraden der Feuerwehren dürfen schwere Löschfahrzeuge nicht fahren


Auf die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis rollt ein Problem zu: Seit der EU-Führerschein gilt, dürfen viele Nachwuchs-Kameraden Einsatzfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen Gewicht nicht mehr fahren. Das führt zu Besetzungssorgen und kann teuer werden. Seit 1999 gilt die EU-Fahrerlaubnis. Die wichtigste Änderung zum alten Recht: Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (früher 3/heute B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7,5 auf 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse herabgesetzt. Wer Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen führen will, aber nur den EU-Führerschein der Klasse B hat, muss zumindest die Fahrerlaubnis der Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen ohne Anhänger) oder C (bis 35 Tonnen) dazu erwerben.

Für die Feuerwehren bedeutet das: Viele jüngere Mitglieder müssen nachschulen, um die schweren Einsatzfahrzeuge fahren zu dürfen. Das kostet nach Angaben von Hendrik Hackl vom Landesverband Bayerischer Fahrlehrer durchschnittlich 1500 Euro. Geld, das die ehrenamtlichen Kameraden selbst zahlen müssten. Denn in vielen Landkreis-Gemeinden ist nicht geregelt, wer die Kosten übernimmt. Obwohl das Feuerlöschwesen Pflichtaufgabe der Kommunen ist.

Die Frickenhäuser Feuerwehr ist 32 Mann (und Frauen) stark, aber nur noch die Hälfte darf das Auto mit 7,49 Tonnen fahren, Tendenz fallend. Die Jungs auf dem Foto dürfen zum Beispiel nicht auf den Fahrersitz. Einer von ihnen macht aber derzeit den Schein nach. Das kostet ihn 1500 bis 2000 Euros, die Gemeinde Frickenhausen gibt einen Zuschuss von 500 Euro – und das für maximal zwei Feuerwehrleute pro Jahr.

So auch in Höchberg: Dort fürchtet Vize-Kommandant Michael Hörner, dass bald jüngere Kollegen bei Bränden immer häufiger nicht eingesetzt werden können, weil ihnen der Führerschein für die schweren Einsatzfahrzeuge fehlt. Im Extremfall sei die Feuerwehr gar nicht einsatzbereit: „Im Moment haben wir noch viele ältere Kameraden, die die Fahrzeuge fahren können. Aber die werden weniger“, sagt Hörner.

Lösung auf Kreisebene

Eine Vereinbarung zur Übernahme der Führerscheinkosten – und damit eine Lösung des Problems – gibt es laut Höchbergs Bürgermeister Peter Stichler nicht. Auch, weil die Feuerwehr noch nicht auf ihn zugekommen sei. Stichler plädiert für Lösungen auf Landkreisebene. Der Freistaat müsse ebenso in die Pflicht genommen werden.

In Veitshöchheim ist man ein kleines Stück weiter. Laut Bürgermeister Rainer Kinzkofer denkt man dort darüber nach, die Kosten für den Führerschein anteilig zu übernehmen. Verbunden sei das mit der Verpflichtung des Feuerwehrmannes, bei der Freiwilligen Feuerwehr Veitshöchheim für eine bestimmte Zeit aktiven Dienst zu tun. „Wenn sich ein Feuerwehrmann für zehn Jahre verpflichtet, kann die Gemeinde 80 Prozent der Führerscheinkosten übernehmen. Pro Jahr, das er nicht mehr mitmacht, muss er zehn Prozent der Kosten zurückzahlen“, rechnet Kinzkofer vor.

Aktuell ist eine solche Regelung nicht notwendig, weil es noch 15 Feuerwehrleute gibt, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren dürfen. Veitshöchheims Kommandant Robert Röhm schätzt, dass die Gemeinden in fünf bis zehn Jahren unter Zugzwang ist.

Auf Landkreis-Ebene sieht man sich dem Führerschein-Problem offenbar machtlos gegenüber. Kreisbrandinspektor Heinz Geißler kann nur an die Gemeinden appellieren, den Feuerwehrleuten ihren Führerschein zu bezahlen, auch wenn das Problem noch nicht drängt. Die Sicherstellung des Brandschutzes sei schließlich eine Pflichtaufgabe.

Der Landesfeuerwehrverband hat die Führerschein-Thematik schon vor einiger Zeit an das bayerische Innenministerium herangetragen. Dabei sei es um Ausnahmegenehmigungen für die Feuerwehrleute zum Fahren der schweren Einsatzwagen gegangen, sagt Verbands-Geschäftsführer Gerhard Diebow. Das Ministerium habe Sonderregelungen aber für unmöglich gehalten.

Ende April wird es ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu dem Thema geben. Dabei sollen Lösungen beraten werden, wie die Gemeinden ihren Feuerwehrkameraden den zusätzlichen Führerschein bezahlen können. Über Finanzierungsmodelle wollte Diebow nicht spekulieren.

Beispiel Ochsenfurt

Wie es gehen kann, zeigt das Beispiel Ochsenfurt. „Es gibt eine Absprache mit der Stadt, wonach die den Führerschein finanziert“, sagt Kommandant Wolfgang Raps. Bedingung ist aber, dass der Brandbekämpfer mindestens fünf Jahre für die Wehr tätig ist. Für jedes Jahr, das er früher geht, muss er 20 Prozent der Führerschein-Kosten zurückzahlen.

Der Feuerwehr-Chef muss nach diesem Modell nur seinen Bedarf anmelden. In den fünf Jahren, die die Regelung besteht, haben nach Raps' Angaben zwei Kameraden der Ochsenfurter und Goßmannsdorfer Wehr diese Möglichkeit genutzt.

Quelle: mainpost.de / Bild: Helmut Rienecker

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