19. September 2007

Gesetzlicher Unfallschutz für ehrenamtliche Helfer

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Sanitäter, Schülerlotsen oder ehrenamtliche, vom Gericht bestellter Betreuer - sie und viele andere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer übernehmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Deutschlandweit sind es über 20 Millionen Menschen, die sich freiwillig und unentgeltlich für andere engagieren. Gut, dass sie bei einem Unfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. In Bayern sind beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. GUVV / Bayer. LUK) rund 740.000 Ehrenamtliche unfallversichert.

Der Schutz umfasst sowohl Unfälle, die bei Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst passieren, als auch Verkehrsunfälle auf den mit dem Ehrenamt verbundenen Wegen. Ausgenommen sind private Umwege. Auch Ausbildungsveranstaltungen stehen unter Versicherungsschutz. Außerdem werden Sachschäden bei ehrenamtlichen Helfern in Rettungsorganisationen (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Bayerisches Rotes Kreuz) ersetzt, wenn ein im Eigentum oder Besitz des Helfers befindlicher Gegenstand im dienstlichen Interesse eingebracht und dabei zerstört wurde. Für die "Ehrenamtler" selbst ist die Versicherung kostenlos, die Beiträge zahlt die öffentliche Hand.


Die Unfallmeldung erfolgt durch die Einrichtung, für die der freiwillige Helfer tätig geworden ist. Außerdem sollte dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat. Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung alle Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung und für die soziale und berufliche Wiedereingliederung. Die Praxisgebühr entfällt.

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