13. August 2007

Reform der Unfallversicherung schadet Feuerwehr

Gesetzentwurf stellt ehrenamtliche Einsatzkräfte künftig schlechter


„Durch die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung droht den Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren ein Nachteil“, kritisiert Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) den vorgelegten Arbeitsentwurf zum Leistungsrecht des Bundessozialministeriums. Nach Vergleichsberechnungen zu den jetzigen Reformüberlegungen kann es bei der Mehrzahl verletzter Feuerwehrangehöriger monatlich zu Einbußen von 400 Euro und mehr bei den Versichertenrenten kommen.

„Wer die Rentenzahlung auf das aktive Erwerbsleben begrenzt, verkennt die Besonderheiten der Freiwilligen Feuerwehren mit ihren Jugend- und Altersabteilungen“, erklärt Kröger. Für ehrenamtlich Aktive ist bei Verletzungen im Dienst ein Gesundheitsschadenausgleich in Höhe von 50 oder 100 Euro pro Monat vorgesehen. „Das ist weder ein fairer Ausgleich, noch macht er das Ehrenamt Feuerwehr attraktiv“, urteilt der DFV-Präsident. Generationenübergreifende Ansätze, die Probleme der demografischen Entwicklung für die Feuerwehren mit ihren eine Million ehrenamtlichen Mitgliedern zu lösen, würden damit ausgebremst.

Kröger fordert: „Der Leistungsteil des Gesetzesentwurfs muss vereinfacht werden und die Besonderheiten der Freiwilligen Feuerwehren und der übrigen ehrenamtlich Tätigen besser berücksichtigen. Wir werden Leistungskürzungen in diesem Bereich nicht hinnehmen!“ Gemeinsam mit DFV-Experten für das Sozialwesen spricht er sich dafür aus, die Leistungsgewährung für Ehrenamtliche mit gefahrgeneigter Tätigkeit zu flexibilisieren und den Entwurf entsprechend zu ergänzen.

Ausgleich „besonderer Einsatz“: Selbstverwaltung der Versicherungsträger

Nach Ansicht des Deutschen Feuerwehrverbandes sollten die Unfallversicherungsträger – beispielsweise die Feuerwehr-Unfallkassen – frei über einen flexiblen Ausgleich für „besonderen Einsatz“ für die Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren entscheiden können. Ein entsprechender DFV-Vorschlag liegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. „Vorfahrt für die Selbstverwaltung!“, so Kröger.

Damit die Reform der Unfallversicherung konsensfähig wird, spricht sich Präsident Kröger für eine Abkoppelung des Leistungsrechts vom Organisationsrecht aus, nachdem ein Inkrafttreten ohnehin erst für 2009 vorgesehen sei.

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