29. Juli 2007

Information des GUVV Bayern

Im Feuerwehrdienst ist bei Ausbildung, Übung und Einsatz nach § 12 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ Feuerwehrschutzschuhwerk zum Schutz vor mechanischen, thermischen, elektrischen und klimatischen Gefahren im Fußbereich zur Verfügung zu stellen.


Durch die neue Norm DIN EN 15090 „Schuhe für die Feuerwehr“, die die DIN EN 345-2 ersetzt, hat der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern ein Informationsschreiben herausgegeben.

Mit einem Klick auf das Bild gelangt man zum Informationsschreiben!

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