23. März 2007

10-Minuten-Hilfsfrist - Pressemitteilung Nr. 98/07 - München, 23. März 2007

Beckstein: "Gesetzliche Regelung der 10-Minuten-Hilfsfrist als Planungsgröße im Feuerwehrgesetz stärkt Eigenverantwortung und planerische Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden – Furcht vor haftungsrechtlichen Konsequenzen unbegründet"

"Die Aufnahme der 10-minütigen Hilfsfrist für Feuerwehreinsätze in das Feuerwehrgesetz bedeutet keine echte, rechtlich zwingende Fristsetzung für die Feuerwehren, sondern eine Planungsgröße mit der in der Praxis gearbeitet werden kann. Es entstehen keinerlei haftungsrechtliche Risiken, insbesondere nicht, wenn aufgrund widriger Straßen- oder Witterungsverhältnisse die 10 Minuten im Einzelfall nicht eingehalten werden kann . Entsprechende Befürchtungen des Gemeindetags sind unbegründet", entgegnete Innenminister Dr. Günther Beckstein auf Äußerungen des Präsidenten des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl. Die bereits durch Verwaltungsvorschrift geltende 10-minütige Hilfsfrist soll als Planungsgröße gesetzlich normiert werden, um ihrer zentralen Bedeutung gerecht zu werden. "Das wird die Eigenverantwortung der Gemeinden und ihre planerischen Gestaltungsmöglichkeiten weiter verbessern, damit Bürger im Notfall innerhalb sehr kurzer Zeit Hilfe erhalten", so Beckstein.

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